In Zukunft sollen Arbeitnehmer einen besseren Datenschutz genießen.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett Regeln für den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern beschlossen. Mit dem Gesetz soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorge, so Innenminister Thomas de Maiziere (CDU).
Kritik dagegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Chef Michael Sommer sprach von "Gummiparagrafen", das das Ausspionieren von Beschäftigten ermöglichen würde.
In dem Gesetzentwurf wird zum Beispiel geregelt, dass vor einer Einstellung eine gesundheitliche Untersuchungen nur dann zulässig ist, wenn sie für den Job relevant sind. Ein Chirurg kann auf eine HIV-Infektion untersucht werden, jedoch nicht eine Sekretärin.
Die Regierung setzt zudem Arbeitgebern gewisse Grenzen beim Ausspionieren potenzieller Mitarbeiter im Netz.
Arbeitgeber dürfen zwar Informationen über Bewerber googeln können, wie z. B. über Facebook oder andere soziale Netzwerke, jedoch nicht recherchieren dürfen.
Laut de Maiziere sei dies nicht überprüfbar. Man kann nur schwer kontrollieren, aus welchen Gründen ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnt.
Zukünftig sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mehr heimlich per Videoüberwachung überwachen dürfen, auch wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.
Stattdessen darf ein Privatdetektiv eingeschalten werden.
Dienstag, 31. August 2010
Besserer Datenschuz für Arbeitnehmer
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