Lästiger Grillgeruch, Lärm durch Rasen mähen oder Motorsäge, Laub vor dem Haus. Welche Rechte und Pflichten gibt es für eine gute Nachbarschaft?
Komposthaufen:
Wenn ihr Nachbar direkt neben ihrer Terrasse einen Kompost-Haufen aufgestellt hat, müssen sie das nicht tolerieren. Sie können verlangen, dass der Haufen entweder entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht wird.
Störender Grillgeruch:
Wenn die Emmissionswerte des Nachbar-Grills nicht über den erlaubten Grenzwerten liegt, müssen sie den Geruch und die Rauchentwicklung hinnehmen. Auch wenn fast jeden Abend gegrillt wird.
Laub harken:
Herabfallendes Laub aus Nachbars Garten muss als üblich und zumutbar hingenommen werden. Für die Mehrarbeit gibt es keine Entschädigung. Man kann auch nicht vom Nachbarn verlangen, dass er die Bäume fällt, solange sie die Nutzung des eigenen Gartens nicht beeinträchtigen.
Gartendekoration:
Ein häufiger Streitgrund ist die Gestaltung des Nachbargartens. Die Rechtslage besagt: Erlaubt ist, was gefällt. D.h. Gartenzwerge, Skulpturen, Pflanzen usw. Sie dürfen also aufstellen, was sie möchten, egal ob es das ästhetische Empfinden des Nachbarn stört oder auch nicht.
Hohe Hecken:
Ohne Zustimmung darf der Nachbar keine Hecke auf die Grundstücksgrenze pflanzen. Möchte der Nachbar einen Sichtschutz auf eigene Faust durchsetzen, muss er den Mindestabstand von 2 Metern zur Grenze einhalten.
Anders ist es da bei bereits bestehenden Hecken. Stehen diese schon seit Jahren, so können sie nicht plötzlich auf Entfernen bestehen.
Rasen mähen:
Ruhezeiten: 12.00h bis 14.00h und abends ab 22.00h und am Sonntag ist das Rasenmähen gar nicht gestattet. Ansonsten muss man die Lärmbelästigung hinnehmen. Das Oberlandesgericht Celle, Az, 8 U 23/06 hat entschieden, dass auch Schäden wie aufgewirbelte Steine durch das Mähen nicht haftbar sind.
Einige Anlaufstellen können ihnen bei Fragen weiterhelfen, wie z. B. Nebenkosten, Wohnungsnutzung, ungerechtfertigte Kündigung etc. Deutscher Mieterbund unter www.mieterbund.de
Mittwoch, 18. August 2010
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