Sonntag, 7. August 2011

Bebauungsplan prüfen

Wer einen Bauplatz kaufen möchte, der sollte vorab auf der zuständigen Gemeinde Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Denn dort steht geschrieben, wie man sein Traumhaus verwirklichen darf ohne im Nachhinein Ärger zu bekommen. Bebauungspläne regeln die Höhe und Größe der Häuser, Geschosshöhen, Grundflächen, Fristrichtung, Dachneigungen etc. Weitere Merkmale, wie z. B. Farbe der Dachziegel, Fassadenbaustoff können hier geregelt sein. Manche Gemeinden schreiben auch vor, dass Sie einen Zaun, Grundstückstor, Carports oder Pflanzen im Vorgarten anbringen müssen.

Energiestandards 2011

Ende 2011 endet die Frist. Bis dahin müssen die Energiestandards vieler Gebäude erhöht sein. Das heißt: Alte Häuser müssen besser gedämmt sein und Heizungen müssen weniger Energie verbrauchen. Laut der Energieein- sparverordnung (EnEV) von 2009 müssen Altbauten bis zum Jahresende nachgerüstet sein. Dies betrifft Immobilien-besitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn selbst bewohnen. Immobilienbesitzer vor diesem Stichtag sind nicht davon betroffen. Außer sie sanieren derzeit ihren Altbau ohnehin. Dann müssen sie laut VBP auch die Energieeinsparverordnung 2009 umsetzen. In alten Häusern muss nach § 10 Abs. 2 EnEV 2009 die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen, die mit Wasser betrieben werden oder von Einzelheiz- geräten gedämmt werden. Wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke bereits gedämmt sind, besteht keine Verpflichtung einer nachträglichen Dämmung im Sinne der EnEV 2009. In diesem Fall muss die vorhandene Dämmung auch nicht die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bis zum Jahresende 2011 müssen alte Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, erneuert werden. Hausbesitzer müssen die Umsetzung der Vorschriften jederzeit den Behörden belegen können, so der VPB. Daher sollten Bauunternehmen die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten in einer Erklärung bescheinigen. Im kommenden Jahr soll die Energiesparverordnung reformiert werden. Der Inhalt der Verordnung steht jedoch noch nicht fest. Allerdings sei nach dem Atomausstieg eine weitere Erhöhung des Effizienzstandards geplant.

Wie gefährlich kann Insektengift sein?

Fast jedes fünfte Kind reagiert auf etwas allergisch. Was kann man tun, wenn das Immunsystem bei Bienen- und Wespenstichen überreagiert?

Nach einem Insektenstich wird die Haut rot und schwillt an und an der Einstichstelle macht sich ein brennender Schmerz bemerkbar. Das ist eine typische Reaktion unseres Körpers auf den Stich. Allerdings ist das noch kein Anzeichen für eine Allergie. Insektengiftallergiker reagieren heftiger auf das Gift. Ein Ausschlag am ganzen Körper, Kreislaufbeschwerden bis hin zu Atemnot können die Folge sein. In extremen Fällen können Allergiker einen anaphylaktischen Schock erleiden. Wenn nach einem Stich sich die Schwellung ausbreitet und länger als eine Woche bestehen bleibt oder der Ausschlag sich am ganzen Körper ausbreitet, sollte man einen Haut- oder Bluttest bei einem Allergologen vereinbaren. Hier wird untersucht, ob der Körper verstärkt IGE-Antikörper bildet.

Tipps für den Alltag:

Wer im Freien etwas trinkt, sollte sein Getränk mit einem Strohhalm trinken. So vermeidet man, dass keine Insekten beim Trinken in den Mund gelangen.

Barfuß laufen durch eine grüne Wiese ist herrlich. Doch auch hier können sich Insekten tummeln. Wenn man auf sie tritt, stechen sie meist zu. Daher sollte man feste Schuhe tragen.

Wer auf Insektengift allergisch reagiert, sollte immer ein Notfallset dabei haben. Es besteht aus Adrenalinspritze, einem Cortisonsaft, einem antiallergischen Mittel und einem bronchienerweiternden Inhalier-Spray.

Im Notfall sollten Sie schnellstmöglich die Nummer 112 wählen.

Dienstag, 2. August 2011

Vorsicht Fakeshops

Im Internet kann man alles bestellen und das ganze ohne Stress. Doch wie schaut es mit den Gefahren aus? In den Medien hört und liest man immer wieder, dass Verbraucher über das Internet abgezockt wurden. Meistens sind die Kunden zu gutgläubig und zahlen schnell per Vorauskasse ohne jemals zuvor bei diesem Anbieter bestellt zu haben geschweige etwas über den Händler zu wissen. Viele Verbraucher sind auch der Meinung, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Doch was ist, wenn man doch eines Tages auf einen Fakeshop reingefallen ist? Ärger und Wut sind groß und das Geld ist weg. Die Ware kommt niemals beim Besteller an und die Chancen die Täter zu erwischen sind im Word Wide Web schwer.
Mit ein paar Tipps und vorheriger Recherche kann man sich oftmals vor Betrug im Internet und vor Fakeshops schützen:

Die Masche ist immer die gleiche! Die Ware wird zu super günstigen Preisen angeboten. Vor allem Elektroartikel werden zu Schnäppchenpreisen angepriesen. In Wirklichkeit existiert die Ware gar nicht und nach zwei Wochen ist der Shop aus dem Internet verschwunden. Die Polizei hat es schwer, die Online-Betrüger dingfest zu machen und den Internetshop im Ausland zu hosten.

Setzen Sie Ihren Menschenverstand ein und befolgen Sie ein paar Sicherheitsregeln:

1. Fast alle Geräte sind gut um die Hälfte billiger als im Handel
2. Seriöse Shops bieten nicht nur Vorauskasse, sondern auch die Möglichkeit per Rechnung oder per Nachnahme zu bezahlen
3. Prüfen Sie im Impressum, ob es eine Telefonnummer und Kundenabteilung gibt und rufen Sie dort an, ob die Telefonnummer stimmt
4. Recherchieren Sie im Internet zu dem Shopnamen. Oftmals haben Geschädigte Verbraucher bereits darüber etwas gemeldet
5. Suchen Sie im Internet nach dem günstigsten Anbieter und gehen Sie damit in ein lokales Fachgeschäft. Meistens können Sie dadurch einen ebenfalls adäquaten Preis raus schlagen und sparen sich Geld
6. Erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale, ob es zu dem Shopanbieter bereits negative Beurteilungen gibt
7. Lesen Sie auch das Kleingedruckte und nehmen Sie sich Zeit. Bestellen Sie nicht, wenn Sie unter Zeitdruck stehen