Mittwoch, 1. September 2010

Diese Urteile sollten sie kennen

Wer Kinder hat, ist froh, wenn er in Sachen Aufsichtspflicht gut informiert ist.

Wenn sich ein 3-Jähriger vom Elternteil los reisst und auf die Straße rennt und dadurch ein Unfall zustande kommt, hat das Elternteil nicht die Aufsichtspflicht verletzt, wenn er sofort hinterher gelaufen ist. LG Köln, Az. 9 S 15/07

Ein Kind verletzt sich an einem ungesicherten Spielgerät auf einem Indoor-Spielplatz. Haftung durch den Hallenbetreiber. OLG Koblenz, Az.: 5 U 915/07

Ein 5-Jähriges Kind spielt auf dem Spielplatz vor dem Haus. Ein Elternteil muss in regelmäßigen Abständen von ca. 30 Minuten nach dem Kind sehen. Wer das nicht macht und das Kind etwas anstellt, so haften in diesem Fall die Eltern. BGH, Az VI ZR 51/08

Bei Einladungen zu Geburtstagsfeiern haften automatisch die Gasteltern. Sie übernehmen die Aufsichtspflicht und haften für Schäden während der Feier. OLG Celle, Az. 9 U 36/86

Ihr Kind studiert und bezieht BAFÖG, so ist dieses in dem jeweiligen Jahr als Einkommen anzusetzen und das Kindergeld wird den Eltern gestrichen. BGH, Az. III B 178/07

Wenn Kinder einen Lift blockieren oder mit dem Lift spazieren fahren, haften die Eltern der Kinder im Rahmen der Aufsichtspflicht. BGH NJW – RR 87,13

Großeltern haben das Recht, ihre Enkelkinder zu sehen. Eltern dürfen das nicht verbieten. KG Berlin, Az. 17 UF 2/09

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