Ihr Recht:
Im Restaurant:
Sie haben bereits ein Gericht bestellt, doch sie warten bereits seit einer Stunde darauf. In diesem Fall können sie den Preis mindern. Laut Urteil des Landesgerichtes Karlsruhe dürfen sie die Rechnung nach 30 Minuten Wartezeit um 30 % kürzen, ausgenommen in einem Feinschmecker-Restaurant sowie Sternelokal.
Rückzahlung der Mietkaution:
Das Mietverhältnis wurde beendet und der Vermieter muss so schnell wie möglich das Mietkautions-Sparbuch an sie übergeben. Eine angemessene Frist laut vieler Gerichte sind Wartezeiten von drei Monaten bis zu 6 Monaten. Wenn der Vermieter ihnen in dieser Zeit die Mietkaution nicht zurück gibt, können und sollten sie ihn schriftlich abmahnen und einen fixen Zahlungstermin festlegen.
Termin für Fachärzte:
Meist muss man mehrere Wochen auf einen Termin warten. Oft hilft es, wenn sie ihren Hausarzt um Hilfe bitten zwecks Terminvereinbarung. Jedoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Behandlung. Werden sie jedoch grundlos wiederholt abgewiesen, sollen sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die sie unterstützt.
Arbeitszeugnis:
Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet und der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, unverzüglich ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Eine angemessene Bearbeitungszeit für den Arbeitgeber sind bis zu 3 Wochen, so entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Längere Arbeitszeiten muss der Arbeitnehmer nicht hinnehmen.
Nebenkostenabrechnung:
Der Vermieter muss spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung dem ehemaligen Mieter vorlegen. Macht er dies nicht, so verliert er seine Ansprüche auf Nachzahlungen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung für 2009 erst nach dem 21.12.2010 erhalten, sind rechtlich gesehen nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
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