Dienstag, 13. April 2010

Raucher haben kein Recht auf Raucherpause

In Köln hat ein Mitarbeiter gerichtlich einen Raucherraum und Zigarettenpause durchsetzen wollen. Doch bei der zweiten Instanz ist er gescheitert. Der Mitarbeiter arbeitet bei der Kölner Stadtverwaltung und hatte im Februar 2008 Klage erhoben. Eine Raucherpause ist keine Arbeitsunterbrechung, wie z. B. der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.

Da nur ein Mitarbeiter dagegen klagte, wertete die Stadt Köln dies als ein positives Anzeichen aus. Stadtdirektor Guido Kahlen teilte in einer Mitteilung mit, dass das Rauchverbot auf die breite Zustimmung der gesamten Mitarbeiterschaft und aller Besucher gestoßen sei. Die Stadt Köln hatte dem Mitarbeiter Angebote von Raucherentwöhnungskursen vorgelegt. Das Rauchen ist jedoch weiterhin während der regulären Pausenzeiten und außerhalb des Gebäudes erlaubt.



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