Deutsche Wasserwerke sind verpflichtet, Wohnungseigentümer beim Sparen zu helfen. Laut Urteil vom Mittwoch müssen die Wasserversorger die Zähler austauschen, wenn diese nicht mehr dem neuen technischen Stand entsprechen. (BH Az. VIII ZR 97/09).
Leipziger Wohnungseigentümer erhofften sich durch den Einbau eines neuen Wasserzählers eine Ersparung um 130 Prozent.Bisher hatte der kommunale Wasserversorger den Austausch des Zählers abgelehnt. Und so kam es zu dem Rechtsstreit:
Das Mehrfamilienhaus mit 21 Wohneinheiten ist seit Jahren mit einem Wasserzähler ausgestattet, der von den Eigentümern als zu teuer angesehen wird. Ein Austausch des Zählers würde die Gebühren halbieren. Außerdem wäre der Grundpreis um rund 38 Euro pro Monat geringer und der Servicepreis für die Entsorgung des Schmutzwassers würde bei 36 Euro auf 15 Euro pro Kubikmeter kommen. Die Eigentümergemeinschaft 2007 forderte den Einbau des günstigeren Zählers, was der Leipziger Kommunalversorger ablehnte. Begründung:Durch den Austausch könne es Probleme mit der Durchlaufmenge und dem Wasserdruck geben.
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