Freitag, 14. Mai 2010

Privat Surfen am Arbeitsplatz

Kurz ein paar private Emails checken oder privat shoppen oder nach einem Urlaubsziel suchen. Was darf ich und wann kann der Chef abmahnen oder eine Kündigung aussprechen?

Prinzipiell sind jegliche privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit verboten. Da fast jeder am Arbeitsplatz einen PC mit Internet-Anschluss hat, ist es schwierig privat und beruflich zu trennen. Gibt es jedoch die betriebliche Anweisung, dass kein privates Surfen erlaubt ist, so sollte man sich an dieses Verbot auch halten. Privates Surfen sollte man dann in den Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit vornehmen.

Über die geschäftliche Email eine private Mail zu versenden wird meist toleriert. Doch es empfiehlt sich, private und geschäftliche Kommunikation zu trennen.

Der Chef darf sie allerdings nicht ohne konkreten Verdacht überwachen. Falls der Chef jedoch vermutet, dass sie ihre Pflichten verletzen, darf er ihr Postfach, Chroniken etc. überprüfen. Stellt ihr Chef einen Verstoß ihrerseits fest, so muss er sie zunächst abmahnen, erst dann darf er rechtsgültig kündigen. Gibt es allerdings gröbere Verstöße, z. B. Herunterladen illegaler Seiten etc. darf er eine sofortige Kündigung aussprechen.

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