Mittwoch, 7. Juli 2010

Gentests an Embryonen

Früher war es verboten Embryonen zu testen, ob sie eventuell Genfehler haben.
Doch die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig erlaubten nun die Untersuchung von Embryonen, wenn Paare eine Veranlagung zu schweren Erbschäden haben.

Das heißt man kann schon vorher sagen, ob das Kind etwas hat und wenn die Paare dann eine künstliche Befruchtung vornehmen wollen, werden der Mutter nur die gesunden Embryonen eingesetzt.

Die Anzahl von Abtreibungen, von behinderten Kindern, soll durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) verhindert werden.

Die Technik darf aber auch nur bei den Paaren angewandt werden bei denen auch die Veranlagung da ist, sonst ist es dennoch strafbar.

Es gibt einen Arzt der dies auch schon vorher gemacht hat, er hat dadurch wahrscheinlich auch schon viele Eltern vor der Überforderung oder sogar einer Abtreibung gerettet.
Der Mann zeigte sich aber danach selber an. Eigentlich kann man es ihm nicht zum Vorwurf machen, er wollte ja nur helfen. Das sah auch das Gericht so und sprach den Arzt frei.

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