Donnerstag, 22. Juli 2010
Auf gute Nachbarschaft!
Mit dem Nachbarn mag es sich keiner verscherzen. Des einen Freud, ist des anderen Leid. Tobende Kinder und ein bellender Hund, Rasenmäherlärm und eine sich oben ohne sonnende Nachbarin können zum Streitpunkt werden. Grundsätzlich muss man sich an die Ruhezeiten halten. Das heisst: Gespräche und Musik sind ab 22 Uhr zu dämpfen. Auch ein Geburtstag, den man ja nur einmal im Jahr feiert, ist da leider keine Ausnahme. Doch Kinder dürfen toben, weil sie die Bewegung brauchen und die Gespräche von Kindern lange nicht so laut sind, wie die eines Erwachsenen. Dennoch sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder trotzdem Rücksicht auf den Nachbarn nehmen. Eine Mittagsruhe muss von 13-15 Uhr eingehalten werden. Wer seinen Rasen mähen möchte, darf dies nicht vor 7 Uhr morgens und nicht nach 20 Uhr abends tun. An Sonn- und Feiertagen ist es ganztägig nicht erlaubt. Ein Laubgebläse oder -sammler kann nur zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr in Betrieb genommen werden. Das kann aber von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Am besten man informiert sich darüber. Wer sich knapp bekleidet oder sogar komplett nackt sonnen möchte, kann dies tun. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nur ein sehr kleiner Personenkreis auf einen schauen kann. Ansonsten ist es auch völlig okay einen Sichtschutz anzubringen, der vor lästigen Blicken schützt. Wer sich also an ein paar kleine Regeln hält, vermeidet einen unnötigen Streit und hat gut Kirschen essen mit seinem Nachbarn.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen