Mittwoch, 21. Juli 2010

Mehr Rente für Frauen

Im Ruhestand mit wenig Geld auskommen, das sind vor allem Frauen. Im Durchschnitt beziehen Frauen eine Rente von ca. 487 Euro. Und die meisten, die einen Partner haben, trägt noch zum Unterhalt bei, sonst kämen sie ohne staatliche Hilfe nicht aus. Einer Studie der Uni Freiburg würden Frauen 83 Prozent mehr Rente zustehen, als sie tatsächlich erhalten oder die bisherige Prognose der Rentenkasse besagt.

Damit sie kriegen, was Ihnen auch wirklich zusteht. Setzen Sie ihre Ansprüche richtig durch. Und daran sollten sie denken:

Einer der wichtigen Hauptgründe für eine zu niedrige Rente bei Frauen ist die Ausbildung. Häufig ist bei Frauen keine Berufsausbildung vermerkt, weil einige Arbeitgeber diese Zeiten früher nicht gemeldet haben. Häufig passiert dies noch bei Familienphasen, wie Beginn einer Schwangerschaft, Rückkehr vom Mutterschutz oder Umstellung von Voll- auf Teilzeit. Doch solche Zeiten könne sie nachmelden. Hierzu fordern sie bei der Rentenkasse einen Versicherungsverlauf an und können so die genannten Daten mit ihren persönlichen Unterlagen vergleichen. Weiterhelfen kann notfalls auch die Krankenkasse, da sie mind. 30 Jahre die Berufs- und Ausbildungszeiten speichern muss. Wer Angehörige pflegt, hat seit 1995 hat ebenfalls Rentenanspruch. Dieser muss jedoch beantragt werden. Der Antrag wird an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Die monatliche Rente in der Pflegestufe 1 steigt somit pro Jahr um 7,10 Euro, in der Stufe 3 um 22,31 Euro.

Auch Hausfrauen, die oft durch einen Minijob dazu verdienen, verschenken oft ihre Ansprüche. Die wenigsten stocken den Rentenbeitrag ihres Chefs freiwillig auf. Doch das lohnt sich: Wenn die Frau von ihren 400 Euro eigens 19,60 Euro abführt, erhält sie monatlich 4,08 Euro mehr REnte. Aufstocken kann diejenige, die ihrem Chef gegenber auf die sogenannte Versicherungsfreiheit verzichtet.

Und auch Frauen, die arbeitslos werden, sollten aufpassen. Wer sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet, risikiert nicht nur sein Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt muss für arbeitslos gemeldete Rentenbeiträge abführen.

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