Er kommt, der neue Personalausweis, und zwar am 1. November 2010. Die Ausstellung dauert bis zu drei Wochen.
Der Perso ist so groß wie eine EC-Karte (85 x 53 mm) und kann nicht gefälscht werden. Neben den Angaben wie Name, Wohnort können Passinhaber zwei Fingerabdrücke auf einem Chip speichern lassen. Geht die Karte verloren oder wird gestohlen, so kann die Polizei sofort feststellen, wer der wahre Besitzer ist. Für den Ausweis wird ein digitales Foto benötigt (Frontalaufnahme). Gültigkeit: 10 Jahre
Beantragen kann man ihn, je nach Bundesland, bei Bezirks-, Einwohner- oder Bürgerämtern.
Der alte Ausweis kann bis zum Ablaufdatum weiter benutzt werden. Wer möchte, kann jedoch auf die Plastikkarte umsteigen. Der Ausweis kostet für alle über 24-Jährigen 28,80 Euro (bislang 8 Euro). Für Personen zwischen 18 - 24 Jahre kostet er 19,80 Euro. Und für die 16 - 18 Jährigen ist der Ausweis kostenlos.
Muss man immer einen Ausweis dabei haben? Nein. In Deutschland muss zwar jeder Bürger ab 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung haben. Man muss ihn jedoch nicht immer bei sich tragen.
Wer mit Hund ins Ausland geht, der benötigt einen internationalen Heimtierausweis (gibt es beim Tieramt). Der Ausweis enthält neben Angaben zum Tier und Hundebesitzer auch einen tierärztlichen Nachweis (Nachweis über Impfschutz gegen Tollwut). Außerdem benötigt der Hund einen Mikrochip. Bis Mitte 2011 reicht als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung. In Großbritannien, Schweden, Irland, Norwegen, Finnland und Malta können zusätzliche Auflagen, wie z. B. Bluttest angefordert werden.
Freitag, 30. Juli 2010
Dienstag, 27. Juli 2010
Hohe Nachfrage für den elektronischen Brief
Bis zu 6 Tage benötigt die Post, um die Anmeldung für den E-Postbrief umzusetzen. Laut Stiftung Warentest sei die Anmeldung umständlich. Einige Postkunden warten immer noch auf Ihre Adressen für den elektronischen Brief. Die Post verspricht rechtssichere Briefe per zertifizierter Email. Doch der Kunde muss sich einem umständlichen und langen Anmeldeprozedere unterziehen.
Kritisiert werden auch die Geschäftsbedingungen der Post für den Dienst. In dem Dokument steht z. B. "Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren". Bei einem normalen Postbrief ist dies nicht so eng gefasst. Auch andere Passagen, die der Kunde versichert: z. B. "Inhalte im System" einzustellen, die "das Ansehen der DPAG schädigen können".
Die Deutsche Post hatte den E-Postbrief im Juli diesen Jahres gestartet und kostet, wie der traditionelle Brief 55 Cent, nur dass er im Internet abgeschickt wird und in Papierform ausgetragen oder vollständig elektronisch übermittelt wird.
Auch wird ein hybrider E-Postbrief angeboten. Die Sendung wird für niocht dort registrierte Empfänger in ausgedruckter Form im Briefkasten eingeworfen. Zusatzleistungen (Einschreiben oder Farbausdrucke) werden extra berechnet. Das neue System mache Emails genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich wie der klassische Brief, so Gerdes.
Das neue Email-Verfahren bieten auch die Deutsche Telekom, GMX und Web.de an. Bislang können die Verbraucher aber nur die Adressen für den Internetbriefversand reservieren. United Internet (GMX, Web.de)hatten in den letzten Wochen mitgeteilt, dass Kunden ab sofort Hybrid-Mail nutzen können. Die Kosten belaufen sich hier inklusive Druck, Kuvert, Porto und Zustellung ab 54 Cent.
Kritisiert werden auch die Geschäftsbedingungen der Post für den Dienst. In dem Dokument steht z. B. "Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren". Bei einem normalen Postbrief ist dies nicht so eng gefasst. Auch andere Passagen, die der Kunde versichert: z. B. "Inhalte im System" einzustellen, die "das Ansehen der DPAG schädigen können".
Die Deutsche Post hatte den E-Postbrief im Juli diesen Jahres gestartet und kostet, wie der traditionelle Brief 55 Cent, nur dass er im Internet abgeschickt wird und in Papierform ausgetragen oder vollständig elektronisch übermittelt wird.
Auch wird ein hybrider E-Postbrief angeboten. Die Sendung wird für niocht dort registrierte Empfänger in ausgedruckter Form im Briefkasten eingeworfen. Zusatzleistungen (Einschreiben oder Farbausdrucke) werden extra berechnet. Das neue System mache Emails genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich wie der klassische Brief, so Gerdes.
Das neue Email-Verfahren bieten auch die Deutsche Telekom, GMX und Web.de an. Bislang können die Verbraucher aber nur die Adressen für den Internetbriefversand reservieren. United Internet (GMX, Web.de)hatten in den letzten Wochen mitgeteilt, dass Kunden ab sofort Hybrid-Mail nutzen können. Die Kosten belaufen sich hier inklusive Druck, Kuvert, Porto und Zustellung ab 54 Cent.
Montag, 26. Juli 2010
Kleine Tipps für den Alltag um fit zu bleiben
Bleiben Sie in Bewegung. Verzichten ab und zu auf den Aufzug und nehmen sie die Treppen. Lassen Sie Ihr Auto in der Garage und gehen Sie zu Fuss. Laufen und Radeln Sie öfters. Verabreden Sie sich, um sich nicht davor zu drücken und gemeinsam macht es mehr Spaß.
Akupressurpunkt gegen den Hunger.
Drücken Sie ein paar Sekunden den Akupressuerpunkt, der zwischen Oberlippe und Nase liegt. Das könnte den Hunger für eine Weile in Zaum halten.
Schwitzen Sie ein paar Pfunde weg.
Gehen Sie in die Sauna: Das ist gesund und entschlackt. Wer die Sauna nicht mag, kann auch ins Dampfbad gehen. Durch den Kalt-Warm-Effekt wird der Stoffwechsel angeregt und die Fettverbrennung angekurbelt. Auch Ihre Haut wird es Ihnen danken. Sie ist glatter, rosiger und straffer.
Gehen Sie unter Leute.
So bleibt man aktiv und kommt schon zu Hause nicht in Versuchung sich unnötige Dinge in den Mund zu stopfen. Unterhalten Sie sich angeregt und tanzen Sie. Das macht Spaß und hält fit. Auch das Selbstbewusstsein bleibt so gesund und man fühlt sich wohler und motivierter.
Legen Sie sich in die Badewanne.
Hier können Sie die Seele baumeln lassen und Ihren Körper entschlacken. Gut ist ein Aufguss mit Ingwer. Der wird einfach in kleine Scheiben geschnitten und mit einem halben Liter Wasser aufgekocht. Der Sud kommt dann einfach ins Badewasser. Aber nicht zu lange im Bad liegen bleiben. 30 Minuten sind genug.
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Donnerstag, 22. Juli 2010
Auf gute Nachbarschaft!
Mit dem Nachbarn mag es sich keiner verscherzen. Des einen Freud, ist des anderen Leid. Tobende Kinder und ein bellender Hund, Rasenmäherlärm und eine sich oben ohne sonnende Nachbarin können zum Streitpunkt werden. Grundsätzlich muss man sich an die Ruhezeiten halten. Das heisst: Gespräche und Musik sind ab 22 Uhr zu dämpfen. Auch ein Geburtstag, den man ja nur einmal im Jahr feiert, ist da leider keine Ausnahme. Doch Kinder dürfen toben, weil sie die Bewegung brauchen und die Gespräche von Kindern lange nicht so laut sind, wie die eines Erwachsenen. Dennoch sollten Eltern darauf achten, dass die Kinder trotzdem Rücksicht auf den Nachbarn nehmen. Eine Mittagsruhe muss von 13-15 Uhr eingehalten werden. Wer seinen Rasen mähen möchte, darf dies nicht vor 7 Uhr morgens und nicht nach 20 Uhr abends tun. An Sonn- und Feiertagen ist es ganztägig nicht erlaubt. Ein Laubgebläse oder -sammler kann nur zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr in Betrieb genommen werden. Das kann aber von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Am besten man informiert sich darüber. Wer sich knapp bekleidet oder sogar komplett nackt sonnen möchte, kann dies tun. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nur ein sehr kleiner Personenkreis auf einen schauen kann. Ansonsten ist es auch völlig okay einen Sichtschutz anzubringen, der vor lästigen Blicken schützt. Wer sich also an ein paar kleine Regeln hält, vermeidet einen unnötigen Streit und hat gut Kirschen essen mit seinem Nachbarn.
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Mittwoch, 21. Juli 2010
Mehr Rente für Frauen
Im Ruhestand mit wenig Geld auskommen, das sind vor allem Frauen. Im Durchschnitt beziehen Frauen eine Rente von ca. 487 Euro. Und die meisten, die einen Partner haben, trägt noch zum Unterhalt bei, sonst kämen sie ohne staatliche Hilfe nicht aus. Einer Studie der Uni Freiburg würden Frauen 83 Prozent mehr Rente zustehen, als sie tatsächlich erhalten oder die bisherige Prognose der Rentenkasse besagt.
Damit sie kriegen, was Ihnen auch wirklich zusteht. Setzen Sie ihre Ansprüche richtig durch. Und daran sollten sie denken:
Einer der wichtigen Hauptgründe für eine zu niedrige Rente bei Frauen ist die Ausbildung. Häufig ist bei Frauen keine Berufsausbildung vermerkt, weil einige Arbeitgeber diese Zeiten früher nicht gemeldet haben. Häufig passiert dies noch bei Familienphasen, wie Beginn einer Schwangerschaft, Rückkehr vom Mutterschutz oder Umstellung von Voll- auf Teilzeit. Doch solche Zeiten könne sie nachmelden. Hierzu fordern sie bei der Rentenkasse einen Versicherungsverlauf an und können so die genannten Daten mit ihren persönlichen Unterlagen vergleichen. Weiterhelfen kann notfalls auch die Krankenkasse, da sie mind. 30 Jahre die Berufs- und Ausbildungszeiten speichern muss. Wer Angehörige pflegt, hat seit 1995 hat ebenfalls Rentenanspruch. Dieser muss jedoch beantragt werden. Der Antrag wird an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Die monatliche Rente in der Pflegestufe 1 steigt somit pro Jahr um 7,10 Euro, in der Stufe 3 um 22,31 Euro.
Auch Hausfrauen, die oft durch einen Minijob dazu verdienen, verschenken oft ihre Ansprüche. Die wenigsten stocken den Rentenbeitrag ihres Chefs freiwillig auf. Doch das lohnt sich: Wenn die Frau von ihren 400 Euro eigens 19,60 Euro abführt, erhält sie monatlich 4,08 Euro mehr REnte. Aufstocken kann diejenige, die ihrem Chef gegenber auf die sogenannte Versicherungsfreiheit verzichtet.
Und auch Frauen, die arbeitslos werden, sollten aufpassen. Wer sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet, risikiert nicht nur sein Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt muss für arbeitslos gemeldete Rentenbeiträge abführen.
Damit sie kriegen, was Ihnen auch wirklich zusteht. Setzen Sie ihre Ansprüche richtig durch. Und daran sollten sie denken:
Einer der wichtigen Hauptgründe für eine zu niedrige Rente bei Frauen ist die Ausbildung. Häufig ist bei Frauen keine Berufsausbildung vermerkt, weil einige Arbeitgeber diese Zeiten früher nicht gemeldet haben. Häufig passiert dies noch bei Familienphasen, wie Beginn einer Schwangerschaft, Rückkehr vom Mutterschutz oder Umstellung von Voll- auf Teilzeit. Doch solche Zeiten könne sie nachmelden. Hierzu fordern sie bei der Rentenkasse einen Versicherungsverlauf an und können so die genannten Daten mit ihren persönlichen Unterlagen vergleichen. Weiterhelfen kann notfalls auch die Krankenkasse, da sie mind. 30 Jahre die Berufs- und Ausbildungszeiten speichern muss. Wer Angehörige pflegt, hat seit 1995 hat ebenfalls Rentenanspruch. Dieser muss jedoch beantragt werden. Der Antrag wird an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt. Die monatliche Rente in der Pflegestufe 1 steigt somit pro Jahr um 7,10 Euro, in der Stufe 3 um 22,31 Euro.
Auch Hausfrauen, die oft durch einen Minijob dazu verdienen, verschenken oft ihre Ansprüche. Die wenigsten stocken den Rentenbeitrag ihres Chefs freiwillig auf. Doch das lohnt sich: Wenn die Frau von ihren 400 Euro eigens 19,60 Euro abführt, erhält sie monatlich 4,08 Euro mehr REnte. Aufstocken kann diejenige, die ihrem Chef gegenber auf die sogenannte Versicherungsfreiheit verzichtet.
Und auch Frauen, die arbeitslos werden, sollten aufpassen. Wer sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet, risikiert nicht nur sein Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt muss für arbeitslos gemeldete Rentenbeiträge abführen.
Freitag, 9. Juli 2010
Deutsche Schulen sind nicht schlecht aber ungerecht!
Einer neuen Studie zu Folge empfinden die Deutschen ihr Schulsystem als ungerecht, von zehn Leuten sind 4 dieser Meinung (38%). Bei den befragten Eltern hängt die Wertung stark mit dem Schultyp ihrer Kinder zusammen. So halten nur 39 Prozent der Eltern von Grundschülern das System für nicht fair. 49 Prozent bei den Eltern von Gymnasiasten und 58 Prozent der Väter und Mütter von Real- und Hauptschülern.
Bei der Leistungsfähigkeit gab es von den Eltern jedoch eine 2-. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde individuelle Förderung. 51 Prozent der Eltern kritisieren demnach, dass ihre Kinder nicht individuell genug gefördert werden. In Folge dessen könnten sich die Kinder auch nicht entsprechend ihrer Möglichkeiten entwickeln. Viele der Eltern müssen ihre Kinder zusätzlich unterstützen, entweder in der Art eines Zweitlehrers oder müssen für teures Geld Nachhilfe in Anspruch nehmen. Mehr als 80 Prozent der Eltern mit einem mittleren oder hohen Bildungsabschluss helfen ihren Kindern bei schulischen Aufgaben. Dagegen helfen nur 57 Prozent der Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss ihren Kindern. Von ihnen sieht sich mehr als ein Drittel (37 Prozent) nicht in der Lage, ihre Kinder ausreichend zu unterstützen. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Stiftung: "Es darf nicht sein, dass Eltern ihre Kinder bei schulischen Aufgaben unterstützen müssen oder Unterstützung in Form von Nachhilfe kaufen, aber nur Eltern mit höherem Einkommen und Bildungsstand sich diese Unterstützung leisten können."
Bei der Leistungsfähigkeit gab es von den Eltern jedoch eine 2-.
Bei der Leistungsfähigkeit gab es von den Eltern jedoch eine 2-. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde individuelle Förderung. 51 Prozent der Eltern kritisieren demnach, dass ihre Kinder nicht individuell genug gefördert werden. In Folge dessen könnten sich die Kinder auch nicht entsprechend ihrer Möglichkeiten entwickeln. Viele der Eltern müssen ihre Kinder zusätzlich unterstützen, entweder in der Art eines Zweitlehrers oder müssen für teures Geld Nachhilfe in Anspruch nehmen. Mehr als 80 Prozent der Eltern mit einem mittleren oder hohen Bildungsabschluss helfen ihren Kindern bei schulischen Aufgaben. Dagegen helfen nur 57 Prozent der Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss ihren Kindern. Von ihnen sieht sich mehr als ein Drittel (37 Prozent) nicht in der Lage, ihre Kinder ausreichend zu unterstützen. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Stiftung: "Es darf nicht sein, dass Eltern ihre Kinder bei schulischen Aufgaben unterstützen müssen oder Unterstützung in Form von Nachhilfe kaufen, aber nur Eltern mit höherem Einkommen und Bildungsstand sich diese Unterstützung leisten können."
Bei der Leistungsfähigkeit gab es von den Eltern jedoch eine 2-.
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Mittwoch, 7. Juli 2010
Gentests an Embryonen
Früher war es verboten Embryonen zu testen, ob sie eventuell Genfehler haben.
Doch die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig erlaubten nun die Untersuchung von Embryonen, wenn Paare eine Veranlagung zu schweren Erbschäden haben.
Das heißt man kann schon vorher sagen, ob das Kind etwas hat und wenn die Paare dann eine künstliche Befruchtung vornehmen wollen, werden der Mutter nur die gesunden Embryonen eingesetzt.
Die Anzahl von Abtreibungen, von behinderten Kindern, soll durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) verhindert werden.
Die Technik darf aber auch nur bei den Paaren angewandt werden bei denen auch die Veranlagung da ist, sonst ist es dennoch strafbar.
Es gibt einen Arzt der dies auch schon vorher gemacht hat, er hat dadurch wahrscheinlich auch schon viele Eltern vor der Überforderung oder sogar einer Abtreibung gerettet.
Der Mann zeigte sich aber danach selber an. Eigentlich kann man es ihm nicht zum Vorwurf machen, er wollte ja nur helfen. Das sah auch das Gericht so und sprach den Arzt frei.
Doch die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig erlaubten nun die Untersuchung von Embryonen, wenn Paare eine Veranlagung zu schweren Erbschäden haben.
Das heißt man kann schon vorher sagen, ob das Kind etwas hat und wenn die Paare dann eine künstliche Befruchtung vornehmen wollen, werden der Mutter nur die gesunden Embryonen eingesetzt.
Die Anzahl von Abtreibungen, von behinderten Kindern, soll durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) verhindert werden.
Die Technik darf aber auch nur bei den Paaren angewandt werden bei denen auch die Veranlagung da ist, sonst ist es dennoch strafbar.
Es gibt einen Arzt der dies auch schon vorher gemacht hat, er hat dadurch wahrscheinlich auch schon viele Eltern vor der Überforderung oder sogar einer Abtreibung gerettet.
Der Mann zeigte sich aber danach selber an. Eigentlich kann man es ihm nicht zum Vorwurf machen, er wollte ja nur helfen. Das sah auch das Gericht so und sprach den Arzt frei.
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