Dienstag, 3. Mai 2011

Schimmel in Mietswohnung

Ein kleiner feuchter Fleck in der Mietswohnung. Und schließlich bildet sich Schimmel. Wer muss hier die Sanierung bezahlen? Vermieter oder Mieter? Auch wenn im Mietvertrag „wie besichtigt übernommen“ steht, muss der Vermieter Mängel in der Wohnung beseitigen, auch wenn die Mängel schon bei Einzug sichtbar waren. Es entfällt nur das Recht auf Mietminderung, nicht aber der Anspruch auf Beseitigung. Außer es wäre eine reparaturbedürftige Sache im Mietvertrag ausdrücklich als „vertragsgemäß“ vereinbart worden. Am wohlsten fühlt sich der Schimmel bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad. Sie überleben aber auch bei 0 bis etwa 60 Grad. Er versteckt sich meist dort, wo keine Luftzirkulation stattfindet. Und zwar hinter Schränken, Verkleidungen, hinter Vorhängen und unter Fußböden. Ebenfalls sind auch Wärmebrücken gefährdet, wie gedämmte Raumecken, dünne Außenwände, Fensterlaibungen. Regelmäßiges und ausreichendes Lüften sowie eine angemessene Raumtemperatur kann vorbeugen. Experten empfehlen, mindestens drei- bis viermal täglich zu lüften. Auch ausreichendes Heizen ist wichtig: Die Hauptwohnräume sollten auf mindestens 18 bis 20 Grad gehalten werden. In Schlafräumen ist auch eine Temperatur um die 16 Grad erlaubt. Wichtig: Halten Sie die Türen zwischen warmen und kalten Räumen geschlossen halten.

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