Ein Richter aus Hamburg soll die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Äußerung, dass Sie sich über den Tod von Bin Ladens freut, angeklagt haben.
Der Richter wirft ihr vor, dass Frau Merkel durch ihre Äußerung und Freude über Bin Ladens Tod, Straftaten billigen würde und befürworte.
Mit ihrer Äußerung besteht der Verdacht auf eine Straftat und verstoße nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch gegen die Menschenwürde, Barmherzigkeit und den Rechtsstaat.
Nach dem die Äußerung bundesweit verbreitet und bestimmt war, bezieht sich die Straftat auf alle Bezirke aller deutschen Staatsanwaltschaften und somit sei die Hamburger Anklagebehörde zuständig.
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