Viele Textilien, vor allem solche, in denen unterschiedliche Stoffarten verarbeitet sind, wie z.B. in Damenkostümen, Anzügen oder Mänteln lassen sich oft nur durch die chemische Reinigung reinigen.
Doch wer haftet, wenn der Fleck immer noch sichtbar ist oder ein Knopf fehlt oder ein Rock eingelaufen ist? Kennen Sie ihre Rechte? Schon bei der Annahme des Kleidungsstücks muss das Reinigungsunternehmen prüfen, ob es schafhaft ist. Wenn etwas bei der Wäsche schief geht, hat man als Kunde Anspruch auf Mängelbeseitigung und Schadenersatz. Allerdings muss die Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Kleiner Tipp: Unbedingt noch in der Reinigung die Textilien genau unter die Lupe nehmen. Wurden die Flecken nicht komplett beseitigt, muss die Reinigung nachbessern. Bei besonders wertvoller Ware sollte man sich bei der Annahme schriftlich bestätigen lassen, dass keine Mängel vorhanden sind. Hilfe im Konfliktfall bieten Schiedsstellen: Die Kosten liegen bei ca. 15 Euro bis 30 Euro. Der Kontakt geht über die Verbraucherzentralen vor Ort oder den Textilreinigungsverband (Tel-Nr. 0228/917310).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen