Sonntag, 3. April 2011
Wie hoch fällt das Erbe aus?
Wissen sie, wie hoch das Erbe ausfallen wird? Das erfahren sie erst, beim Notar. Wie viel Erbschaftssteuer müssen sie bezahlen? Grundsätzlich gilt: Je näher man mit dem Erblasser verwandt war, umso weniger Steuern muss man bezahlen. Und je höher das Erbe, desto höher auch der Steuersatz. Dieser steigt mit dem Wert der Erbschaft. Hier gibt es gestaffelte Steuersätze: In die günstigste Steuerklasse I fallen folgende Personen: Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Großenkel sowie Eltern und Großeltern des Erblassers. Der Steuersatz liegt bei einem Erbe im Wert bis 75.000 Euro bei 7 Prozent und bis 300.000 Euro bei 11 Prozent. Zur Steuerklasse II zählen: Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern und Ex-Ehegatte des Erblassers. Bei einem Erbvermögen bis 300.000 Euro zahlt man 30 Prozent Zinsen. Das gilt auch für geringere Beträge, die unter 75.000 Euro liegen. Und die Steuerklasse III gilt für alle Cousins, Großnichten und Großneffen sowie nicht verwandte Erben wie z. B. Freunde und Nachbarn. Erbbeträge bis zu 300.000 Euro werden auch hier mit 30 Prozent versteuert. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge: Für Ehegatten ist das Erbe bis zu 500.000 Euro komplett steuerfrei. Bei Kindern ist der Steuerfreibetrag bei 400.000 Euro, bei Eltern des Erblassers liegt er bei 100.000 Euro. Und für Personen der Steuerklasse II und II liegt der Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro.
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