Sonntag, 3. April 2011

Getrennt von Tisch und Bett

Das Unterhaltsrecht wurde neu festgelegt. Bisher galt folgendes: Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2008 in einem Urteil die sog. Dreiteilungsmethode zur Basis der Unterhaltszahlung erklärt. Nach diesem Urteil wurde, wenn der unterhaltspflichtige Partner wieder heiratet, der zu zahlende Unterhalt aus den Einkünften des Unterhaltsberechtigten und seines neuen Ehegatten berechnet. Dem alten und dem neuen Partner stand laut dem BGH-Urteil je ein Drittel des Gesamteinkommens zu. Von diesem Betrag wurde bei demjenigen, der Unterhalt bekam, dessen eigenes Einkommen abgezogen. Mit der neuen Situation sind die ehelichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung für den Unterhaltsbedarf maßgebend und ist unabhängig davon, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Den höheren Unterhalt wird es rückwirkend nicht geben. Bei neuen Scheidungen wird ab sofort das aktuelle Recht für Ehefrauen angewandt: Teilung des Gesamteinkommens durch zwei.

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