Samstag, 30. April 2011

Wie Sie Vorsätze im Beruf richtig umsetzen

Unzufriedenheit ist die erste Erkenntnis, dass man etwas ändern muss. Um beruflich vorwärts zu kommen, sollte man sich kleine Schritte vornehmen. Oftmals scheitern Vorsätze daran, dass Berufstätige Ihre Ziele zu hoch angesetzt haben. Stellen Sie sich lieber die Frage, was ist realistisch, damit Sie Ihr Ziel erreichen? Setzen Sie lieber Ihre Messlatte weiter unten an. Nur wenn Ziele erreichbar sind, werden Sie erfolgreich sein und motiviert. Zu hoch angesetzte Ziele demotivieren und am Ende geben Sie auf.

Wenn Sie z. B. eine Gehaltserhöhung wollen, können Sie nicht erwarten, dass Sie gleich das Doppelte oder Dreifache an Gehalt bekommen.

Konkretisieren Sie Ihre Vorsätze: Die Aussage: „Ich will etwas ändern.“ Oder „Ich will mich weiterbilden“ sind zu pauschal formuliert. Überlegen Sie sich, was Sie für eine Weiterbildung machen wollen. Wollen Sie ein Studium neben dem Beruf absolvieren oder eine Fremdsprache lernen? Vielleicht wäre ein Kommunikationstraining von Vorteil. Überlegen Sie sich, was Sie weiterbringt, wie Sie Ihre Stärken verbessern können und suchen Sie sich einen entsprechenden Kurs aus. Erst dann ist Ihr Vorhaben konkret genug.

Ziele messbar machen: Ihre Ziele sollten messbar sein. Ich möchte mehr Geld verdienen ist zu ungenau. Ich möchte in den nächsten drei Monaten mehr Geld verdienen und bin bereit mehr Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob er Sie dabei unterstützt. Reden Sie mit ihm über Ihre Ziele und Vorhaben.

Step by Step: Am besten erreichen Sie Ihre Ziele in „kleinen Schritten“. Machen Sie einen Schritt nach dem anderen. Behalten Sie Ihre Ziele im Blick und überlegen Sie, welchen Weg Sie gehen müssen, um diese zu erreichen.

Machen statt planen: Planen ist zwar gut, aber nicht, wenn Sie dabei die Umsetzung vergessen. Wenn Sie sich z. B. vornehmen Ordnung auf Ihrem Schreibtisch zu bekommen, sollten Sie anfangen die Unordnung zu beseitigen. Vergeuden Sie nicht zu viel Zeit, sonst vergeht Ihnen die Lust.

Setzen Sie sich Fristen: Bis wann wollen Sie ein Ziel erreicht haben? Dadurch können Sie besser Ihre Fortschritte kontrollieren und können gegebenenfalls Nachbessern, wenn Sie die Frist nicht eingehalten haben. Gleichzeitig motivieren Sie sich, wenn Sie ein Ziel in der vorgegebenen Zeit erledigt haben.

Überlegen Sie sich genau, was für ein Ziel Sie zuerst erreichen wollen und vor allem wie Sie das Ziel erreichen können. Bis wann wollen Sie das Ziel umgesetzt haben? Mit diesen Tipps werden Sie das nächste Mal erfolgreicher und auch motivierter sein.

Mittwoch, 13. April 2011

Wann ist der Führerschein weg?

Das Leben wird immer stressiger und auch der Verkehr wird immer dichter. Da fährt man schon mal schneller, als es erlaubt ist. Man darf sich nur nicht von der Verkehrskontrolle erwischen lassen. Denn für Verkehrssünder kann es ganz schön teuer werden. Doch wann ist der Führerschein endgültig weg? Bei 18 Punkten in Flensburg ist Schluss. Dann muss man den Führerschein für die Dauer von sechs Monaten abgeben. Zudem kommt hinzu, dass man bei der Führerscheinbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen muss. Die Kosten sind pro Bundesland sehr unterschiedlich. Eine Auskunft über ihr Punkte-Konto können sie einholen unter www.kba.de (Kraftfahrt-Bundesamt).

Welche Versicherungen sind nötig?

Gut versichert, persönlich und preiswert. Doch welche Versicherung brauche ich wirklich und welche ist einfach nur überflüssig? Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, sollten privat vorgesorgt haben. Für sie fällt die Erwerbsminderungsrate relativ gering aus. Zudem muss man Ausweich-Jobs annehmen. Wer einen Personen- oder Sachschaden verursacht, sollte eine Haftpflicht-Versicherung haben. Und die Schadenssumme sollte so hoch, wie möglich sein. Auch eine Unfallversicherung ist ratsam: Ihre Aufgabe ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Wenn sie eine Immobilie haben, sollten sie an eine Risiko-Lebensversicherung denken, die die Hinterbliebenen versorgt. Muss man Ansprüche gegen Dritte durchsetzen, so benötigt man eine Rechtsschutz-Versicherung. Es gibt hier verschiedene Pakete, wie Miete, Beruf, Verkehr. Und ein Muss: Hausratversicherung. Die Police deckt eine Neubeschaffung nach Brand oder Diebstahl ab. Die Versicherungssumme wird nach Wert der Möbel, Kleidung, elektrische Geräte etc. festgelegt. Hat man eine eigene Immobilie, so sollte man auch eine Wohngebäude-Versicherung abschließen. Sie deckt Schäden am Haus ab und ist für Eigentümer ein Muss.

Sonntag, 3. April 2011

Wie hoch fällt das Erbe aus?

Wissen sie, wie hoch das Erbe ausfallen wird? Das erfahren sie erst, beim Notar. Wie viel Erbschaftssteuer müssen sie bezahlen? Grundsätzlich gilt: Je näher man mit dem Erblasser verwandt war, umso weniger Steuern muss man bezahlen. Und je höher das Erbe, desto höher auch der Steuersatz. Dieser steigt mit dem Wert der Erbschaft. Hier gibt es gestaffelte Steuersätze: In die günstigste Steuerklasse I fallen folgende Personen: Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Großenkel sowie Eltern und Großeltern des Erblassers. Der Steuersatz liegt bei einem Erbe im Wert bis 75.000 Euro bei 7 Prozent und bis 300.000 Euro bei 11 Prozent. Zur Steuerklasse II zählen: Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern und Ex-Ehegatte des Erblassers. Bei einem Erbvermögen bis 300.000 Euro zahlt man 30 Prozent Zinsen. Das gilt auch für geringere Beträge, die unter 75.000 Euro liegen. Und die Steuerklasse III gilt für alle Cousins, Großnichten und Großneffen sowie nicht verwandte Erben wie z. B. Freunde und Nachbarn. Erbbeträge bis zu 300.000 Euro werden auch hier mit 30 Prozent versteuert. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge: Für Ehegatten ist das Erbe bis zu 500.000 Euro komplett steuerfrei. Bei Kindern ist der Steuerfreibetrag bei 400.000 Euro, bei Eltern des Erblassers liegt er bei 100.000 Euro. Und für Personen der Steuerklasse II und II liegt der Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro.

Getrennt von Tisch und Bett

Das Unterhaltsrecht wurde neu festgelegt. Bisher galt folgendes: Der Bundesgerichtshof hatte im Juli 2008 in einem Urteil die sog. Dreiteilungsmethode zur Basis der Unterhaltszahlung erklärt. Nach diesem Urteil wurde, wenn der unterhaltspflichtige Partner wieder heiratet, der zu zahlende Unterhalt aus den Einkünften des Unterhaltsberechtigten und seines neuen Ehegatten berechnet. Dem alten und dem neuen Partner stand laut dem BGH-Urteil je ein Drittel des Gesamteinkommens zu. Von diesem Betrag wurde bei demjenigen, der Unterhalt bekam, dessen eigenes Einkommen abgezogen. Mit der neuen Situation sind die ehelichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung für den Unterhaltsbedarf maßgebend und ist unabhängig davon, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Den höheren Unterhalt wird es rückwirkend nicht geben. Bei neuen Scheidungen wird ab sofort das aktuelle Recht für Ehefrauen angewandt: Teilung des Gesamteinkommens durch zwei.

Wie verhalte ich mich beim ersten Date? Welche Themen sind tabu und welche nicht?

Das erste Date mit einer neuen Bekanntschaft steht an, dazu Schmetterlinge im Bauch, feuchte Hände und Nervosität machen sich breit. Das ist ganz normal. Doch was soll ich bloß Fragen oder erzählen? Wichtig ist, dass es Ihnen nicht die Sprache verschlägt. Versuchen Sie natürlich zu sein. Reden Sie aber nicht zu viel. Lassen Sie ihn ausreden und versuchen Sie herauszufinden, was er für ein Typ Mensch ist. Übertreiben Sie es aber nicht mit Ihren Fragen. Lassen Sie es nicht so aussehen, als ob Sie ihn ausquetschen möchten. Stellen Sie ihm Fragen, wo er nicht mit Ja oder Nein antworten kann. Fragen Sie ihn nicht über seine letzte Beziehung oder Beziehungen aus. Das geht Sie nichts an. Erzählen Sie aber auch nichts von Ihren Ex-Freunden und bloß nicht schlecht reden über den Ex, ansonsten könnte er annehmen, dass Sie vielleicht auch mal über ihn so reden werden. Fragen Sie ihn nicht, warum er solo ist. Das gleiche könnte er Sie auch Fragen.

1. Ein sicheres Thema ist immer die Frage nach Geschwistern. Das erweckt immer positive Gefühle und zeigt, dass Sie sich für sein Familienleben interessieren. Aber bloß nicht fragen, ob er gut aussehende Brüder hat. Das ist ein No Go.
2. Fragen Sie ihn nach seinen bisherigen Reiseerfahrungen, welche Länder er gerne noch bereisen möchte. Nennt er Ihnen ein Land, das er schon immer einmal sehen wollte und Sie auch, können Sie das ruhig erwähnen. Vielleicht ergibt es sich sogar, dass Sie gemeinsam die Reise machen.
3. Wenn Sie gerne kochen oder Essen gehen. Fragen Sie ihn, was er gerne isst, ob er vielleicht sogar für Freunde kocht. Dadurch finden Sie heraus, ob Sie kulinarische Vorlieben teilen.
4. Erinnerungen an die Studienzeit, Auslandsjahr, Selbstfindung und neue Erfahrungen, die man gemacht hat, sind auch ein gutes Gesprächsthema. Sie erfahren gleichzeitig auch viel über ihn.
5. Fragen Sie ihn nach seinen Freunden auch wenn Sie seinen Freundeskreis noch nicht kennen gelernt haben. Er wird Ihnen sicherlich einiges von den Eigenheiten seiner Freunde erzählen oder besondere Erlebnisse. Hier können Sie wertvolle Details über ihn erfahren und lernen seinen Charakter kennen.
6. Finden Sie heraus, ob er Sport treibt? Spielt er gerne Volleyball oder Tennis? Kocht er gerne oder welche Musikrichtung findet er gut? Welche Filme schaut er gerne an? Stellen Sie ihm diese Fragen, um herauszufinden, ob die „Chemie zwischen Ihnen stimmt“. Zudem haben Sie gute Anknüpf-Fragen.
7. Über die Arbeit reden ist zwar schön und gut. Klar können Sie ihn fragen, was er beruflich macht und ob ihm der Job gefällt. Sie sollten aber nicht zu sehr auf diesem Thema Ihr Treffen ausrichten. In der Freizeit möchte man doch gerne über andere Themen reden, oder?

Mit diesen Themen im Hinterkopf, verlieren Sie sicherlich Ihre Nervosität. Und wer weiß, wenn die Chemie zwischen Ihnen passt, dann steht nichts gegen ein zweites Treffen.

Freitag, 1. April 2011

Kräuter der Provence

Kräuter der Provence sind Kräuter, die Menschen immer wieder besonders wegen dem Aroma faszinieren. Um die Gerichte zu verfeinern, reicht meist eine Messerspitze der edlen Kräuterkomposition aus. Sie sind die Aushängegewürzmischung Südfrankreichs.

Zu den Kräutern der Provence zählen:

Basilikum, Bohnenkraut, Kerbel, Lavendel, Fenchel, Estragon, Lorbeer, Liebstöckel, Majoran, Oregano, Rosmarin, Thymian, Wacholder und Knoblauch.

Die Kräuter der Provence verwendet man zum verfeinern des Geschmacks von Gerichten wie Geflügel und Suppen oder zum verzieren. Die Kräuter der Provence gibt es auch fertig zu kaufen als Dressing z. B. für Salate.
Die Kräutermischungen sind besonders gut und verträglich für den Magen und unterstützen durch ihre ätherischen Öle die Verdauung.