Dienstag, 9. März 2010

Und wo ist Papa?

Werden unverheiratete Väter durch das Sorgerecht diskriminiert? Ja, entschieden heute die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die deutsche Regierung werde sich auf dieses Urteil einstellen müssen.

Um als Vater das Sorgerecht eines unehelichen Kindes ausüben zu dürfen, musste die Mutter bisher einverstanden sein. Während durch eine Scheidung das Sorgerecht in der Regel automatisch auf beide Elternteile zugewiesen wird, gilt selbst im Fall einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft über mehrere Jahre, KEIN Sorgerecht ohne den Willen der Mutter.

Gegen diese Ungleichbehandlung hatte ein Vater aus Köln geklagt. Und die Richter in Straßburg gaben ihm Recht. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. "Ein kluges Urteil", meint Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. Gleichzeitig wies der Verband aber daraufhin, dass für Kinder eine Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein könne, wenn es gute Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht gebe.

Letztendlich sei es dennoch wichtig die besten Umstände für das Kind zu finden und ob diese bei Mutter oder Vater liegen, muss in jedem einzelnen Fall spezifisch geklärt werden!

Portrait of a young man with his son and daughter

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