Wann liegt Mobbing oder Bossing vor? Mitarbeiter, die ständig kritisiert werden, schikanöse Aufgaben erhalten, von Kollegen oder Vorgesetzten isoliert werden und das täglich erleben, leiden. Leider nimmt Mobbing oder Bossing an deutschen Arbeitsplätzen immer mehr zu. Mobbing geht von einem Arbeitskollegen oder Kollegin aus, während Bossing vom Vorgesetzten gegenüber seinem Mitarbeiter ausgeführt wird.
Mobbing liegt vor, wenn über eine längere Zeit auffällig negative Kommunikation herrscht, wie zum Beispiel Beleidigungen, Abwertungen, Kränkungen, Ausgrenzungen oder Belästigungen. Auch dauerhafte, schlechte Bewertungen der Arbeitsleistung, die Anordnung von sinnloser Arbeit oder ständige Sticheleien zählen als Mobbing. Liegt Mobbing vor, kann das Opfer gegen den Arbeitgeber Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wenn er das Mobbingopfer nicht schützt. Der Mobber auch Täter genannt, muss mit einer Versetzung, Abmahnung oder fristlosen Kündigung rechnen. Oftmals sind die Opfer in der Beweispflicht und scheitern an der Beweislage.
Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum in der Opferrolle waren, leiden auch nach der Beendigung der Phase noch lange daran. Der Weg zu einem Seelendoktor bleibt meistens nicht aus.