Donnerstag, 28. Juni 2012

Aufsichtspflicht im Kindergarten


Ihr Kind kommt in den Kindergarten. Haben sie sich schon einmal Gedanken über das Thema Aufsichtspflicht imKindergarten gemacht? Was ist, wenn ihrem Kind im Kindergarten etwas zustößt, sich verletzt oder Sachen beschädigt?
Mit der Anmeldung im Kindergarten schließen Eltern mit dem Träger des Kindergartens einen Vertrag ab. Darin sind die Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes für den Kindergarten- bzw. Kita-Besuch geregelt.
Aufsichtspflicht heißt, dass Eltern und Erzieher Kindern gegenüber das Recht und die Pflicht haben, sie zu erziehen und zu beaufsichtigen. Sie müssen das Kind vor Gefahren bewahren.  Das gilt vor allem, wenn Kinder noch zu klein sind, um selbst Gefahrenquellen zu erkennen. "Aufsichtspflicht" heißt aber auch, dass sowohl Eltern als auch Erzieher dafür Sorge tragen müssen, dass Kinder keine anderen Personen und deren Besitz beschädigen. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind im Kindergarten dem Erzieher übergeben wird und endet, wenn das Kind von den Eltern oder anderen berechtigten und verlässlichen Erwachsenen abgeholt wird.

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