Aus untenstehender Tabelle erfahren sie, wie lange sie arbeiten müssen.
- Jahrgang 1947 65 Jahre + 1 Monat
- Jahrgang 1948 65 Jahre + 2 Monate
- Jahrgang 1949 65 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1950 65 Jahre + 4 Monate
- Jahrgang 1951 65 Jahre + 5 Monate
- Jahrgang 1952 65 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1953 65 Jahre + 7 Monate
- Jahrgang 1954 65 Jahre + 8 Monate
- Jahrgang 1955 65 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1956 65 Jahre + 10 Monate
- Jahrgang 1957 65 Jahre + 11 Monate
- Jahrgang 1958 66 Jahre
- Jahrgang 1959 66 Jahre + 2 Monate
- Jahrgang 1960 66 Jahre + 4 Monate
- Jahrgang 1961 66 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1962 66 Jahre + 8 Monate
- Jahrgang 1963 66 Jahre + 10 Monate
- Ab 1964 67 Jahre
Anders, wer 45 Rentenjahre hat, der kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Wer früher in Rente geht, dem werden vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters 0,3 Prozent des Rentenanspruchs abgezogen. Ein späterer Renteneintritt bedeutet, dass die Rente steigt. Auch Schwerbehinderte müssen länger arbeiten. Ihr Rentenalter steigt von 63 Jahren auf 65 Jahren. Frühestens können sie mit 62 Jahren in Rente gehen.
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