Sonntag, 7. August 2011

Energiestandards 2011

Ende 2011 endet die Frist. Bis dahin müssen die Energiestandards vieler Gebäude erhöht sein. Das heißt: Alte Häuser müssen besser gedämmt sein und Heizungen müssen weniger Energie verbrauchen. Laut der Energieein- sparverordnung (EnEV) von 2009 müssen Altbauten bis zum Jahresende nachgerüstet sein. Dies betrifft Immobilien-besitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn selbst bewohnen. Immobilienbesitzer vor diesem Stichtag sind nicht davon betroffen. Außer sie sanieren derzeit ihren Altbau ohnehin. Dann müssen sie laut VBP auch die Energieeinsparverordnung 2009 umsetzen. In alten Häusern muss nach § 10 Abs. 2 EnEV 2009 die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen, die mit Wasser betrieben werden oder von Einzelheiz- geräten gedämmt werden. Wenn das Dach oder die oberste Geschossdecke bereits gedämmt sind, besteht keine Verpflichtung einer nachträglichen Dämmung im Sinne der EnEV 2009. In diesem Fall muss die vorhandene Dämmung auch nicht die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bis zum Jahresende 2011 müssen alte Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, erneuert werden. Hausbesitzer müssen die Umsetzung der Vorschriften jederzeit den Behörden belegen können, so der VPB. Daher sollten Bauunternehmen die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten in einer Erklärung bescheinigen. Im kommenden Jahr soll die Energiesparverordnung reformiert werden. Der Inhalt der Verordnung steht jedoch noch nicht fest. Allerdings sei nach dem Atomausstieg eine weitere Erhöhung des Effizienzstandards geplant.

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