Samstag, 26. Oktober 2013

Partikel aus Putzmaterialien in Fruchtgummis mit Folgen!



Ein Mann hatte von der Firma Haribo Cola-Fläschchen aus Fruchtgummi gekaut und musste mich Erschrecken feststellen, dass sich in der Masse Fremdkörper befanden. Dabei erlitt der Mann an zwei seiner Zähne einen Schaden.

In der Masse befanden sich Partikel aus Putzmaterialien, die bei der Herstellung in die Gelatine des Fruchtgummis gelangt sein müssen. Der Mann verlangte von Haribo Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er hatte mit seiner Klage Erfolg. Das Gericht verurteilte die Firma Haribo und muss Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro an den Kläger zahlen. Es handelt sich um eine Produkthaftung, da das Produkt mit einem Fehler behaftet war und in den Verkehr gebracht wurde und dem Kläger dadurch einen Zahnschaden erlitten hat. Weiterhin ist Haribo dazu verpflichtet für die Kosten der Zahnbehandlung des Klägers aufzukommen.

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