Ein Mann hatte von der Firma Haribo Cola-Fläschchen aus Fruchtgummi gekaut und musste mich Erschrecken feststellen, dass sich in der Masse Fremdkörper befanden. Dabei erlitt der Mann an zwei seiner Zähne einen Schaden.
In
der Masse befanden sich Partikel aus Putzmaterialien, die bei der Herstellung
in die Gelatine des Fruchtgummis gelangt sein müssen. Der Mann verlangte von
Haribo Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er hatte mit seiner Klage Erfolg. Das
Gericht verurteilte die Firma Haribo und muss Schmerzensgeld in Höhe von 2.000
Euro an den Kläger zahlen. Es handelt sich um eine Produkthaftung, da das
Produkt mit einem Fehler behaftet war und in den Verkehr gebracht wurde und dem
Kläger dadurch einen Zahnschaden erlitten hat. Weiterhin ist Haribo dazu
verpflichtet für die Kosten der Zahnbehandlung des Klägers aufzukommen.
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