Kinder, die vor 1949 geboren wurden und deren Eltern unverheiratet waren, hatten bisher keinen Erbanspruch. Doch mit dieser Diskriminierung ist nun Schluß.
Zukünftig haben Kinder unverheirateter Eltern Anspruch auf ihr Erbe, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind.
Hierzu hat der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz festgelegt, welches aufgrund der Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beschloss. Noch am 28. Mai 2009 hatte das Gericht geurteilt, dass die Ungleichbehandlung des Erbanspruchs von ehelichen und unehelichen Kindern im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Die Neuregelung gilt rückwirkend und trifft für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009 in Kraft. Wenn der Nachkomme inzwischen verstorben ist, so geht der Erbanspruch auf die Kinder über.
Liegt der Erbfall vor dem 29. Mai 2009, so muss wegen des verfassungsrechtlich verankerten Rückwirkungsverbots bei der früheren Rechtslage bleiben. Ausnahme: Wenn der Staat selbst zum Erben wird, wenn es weder Verwandte und Ehegatten gibt oder die Erbschaft ausgeschlagen wurde. In solchen Fällen muss der Staat den Wert des vererbten Vermögens an die betroffenen nicht ehelichen Kindern auszahlen.
Sonntag, 20. März 2011
Dienstag, 15. März 2011
Motorradhelm, der wichtigste Schutz
Am meisten Sicherheit bietet Motorradfahrern immer noch der Helm. Spätestens nach 7 Jahren soll er ausgewechselt werden. Denn auch UV-Strahlen der Sonne wirken auf die Außenschicht des Helmes und somit lässt auch mit der Zeit die Schutzwirkung nach. Ebenso wie nach einem Sturz oder einem Unfall.
Biker sollten auch einen Blick auf das kleine Label im Inneren des Helmes werfen. Motorradhelme nach ECE R 22/04 oder 22/05 sollen laut ADAC nicht mehr verwendet werden. Bei einem Unfall könnten Biker zudem Probleme mit ihrer Versicherungen bekommen.
Weiter sollten Helme weder beklebt noch lackiert werden, weil die enthaltenden Lösungsmittel die Helmschale beschädigen und deren Stabilität vermindern. Und Finger weg von gebrauchten Helmen. Denn manche Schäden, wie kleinste Risse sind nur unter einem Mikroskop zu erkennen.
Biker sollten auch einen Blick auf das kleine Label im Inneren des Helmes werfen. Motorradhelme nach ECE R 22/04 oder 22/05 sollen laut ADAC nicht mehr verwendet werden. Bei einem Unfall könnten Biker zudem Probleme mit ihrer Versicherungen bekommen.
Weiter sollten Helme weder beklebt noch lackiert werden, weil die enthaltenden Lösungsmittel die Helmschale beschädigen und deren Stabilität vermindern. Und Finger weg von gebrauchten Helmen. Denn manche Schäden, wie kleinste Risse sind nur unter einem Mikroskop zu erkennen.
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