Laut BFH (Az. III R 2/07) wurde entschieden, dass die Auszahlung des Kindergeldes nicht an das Sorgerecht gebunden ist.
Somit kann dem getrennt lebenden Elternteil das Kindergeld zugesprochen werden, sofern sich das Kind auf längere Zeit hin in dessen Haushalt aufhält. Wenn also das Kind seit mehr als 3 Monaten beim anderen Elternteil lebt, kann man davon ausgehen.
Freitag, 6. November 2009
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