Dienstag, 31. August 2010

Besserer Datenschuz für Arbeitnehmer

In Zukunft sollen Arbeitnehmer einen besseren Datenschutz genießen.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett Regeln für den Umgang mit Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern beschlossen. Mit dem Gesetz soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorge, so Innenminister Thomas de Maiziere (CDU).

Kritik dagegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Chef Michael Sommer sprach von "Gummiparagrafen", das das Ausspionieren von Beschäftigten ermöglichen würde.

In dem Gesetzentwurf wird zum Beispiel geregelt, dass vor einer Einstellung eine gesundheitliche Untersuchungen nur dann zulässig ist, wenn sie für den Job relevant sind. Ein Chirurg kann auf eine HIV-Infektion untersucht werden, jedoch nicht eine Sekretärin.

Die Regierung setzt zudem Arbeitgebern gewisse Grenzen beim Ausspionieren potenzieller Mitarbeiter im Netz.

Arbeitgeber dürfen zwar Informationen über Bewerber googeln können, wie z. B. über Facebook oder andere soziale Netzwerke, jedoch nicht recherchieren dürfen.

Laut de Maiziere sei dies nicht überprüfbar. Man kann nur schwer kontrollieren, aus welchen Gründen ein Arbeitgeber einen Bewerber ablehnt.

Zukünftig sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mehr heimlich per Videoüberwachung überwachen dürfen, auch wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.

Stattdessen darf ein Privatdetektiv eingeschalten werden.

Montag, 30. August 2010

Tv und Internet für Kinder

Heutzutage schauen die Kinder schon früh Fernsehen, und da es auch ziemlich viel Sender Auswahl gibt sind die Kids ziemlich beschäftigt.

Was für Kids und Teenager ziemlich beliebte TV-Sender sind, sind VIVA und MTV, doch gerade bei diesen Sendern sollte man darauf achten was schauen die Kinder an, denn auch schon Vormittags laufen Videoclips, die nicht gerade Jugendfrei sind.

Denn man sieht Sex-Szenen und Gewalt-Szenen und ob dies was für Kinder ist, ist fraglich.

Die Verantwortlichen meinen es sei nicht schlimm, aber was sagen die Eltern dazu?

Genau das selbe ist mit dem Internet, Kinder lernen heutzutage schon ziemlich früh damit umzugehen. Und dort trifft man auch immer schneller und leichter auf irgendwelche Seiten, die eigentlich nicht für Kinder bestimmt sind.

Doch was kann man dagegen tun?

Wenn man die Musikvideos im Fernsehen nicht zu sehen bekommt, dann geht das ganz einfach über das Internet.
Die Musikindustrie muss sich deshalb, ziemlicher Kritik stellen, was Sie dagegen unternehmen möchten.

Donnerstag, 26. August 2010

Andere Regeln für Kindergeld

Andere Regeln wird es zukünftig für Kindergeldanspruch geben, so der Bundesfinanzhof (BFH). Dies kann sich unter Umständen nachteilig auswirken.

Das Kindergeld bei kurzfristig berufstätigen Kindern wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) geändert. So werden nun Zeiten, wie Vollzeitarbeit eines Kindes, warten auf einen Ausbildungsplatz in die Berechnung des Kindergeldes mit einbezogen. (Urteil vom 25.08. Az. III R 34/09). Bisher waren diese Zeiten herausgerechnet.

Der positive Effekt für Eltern liegt darin, dass sie für die zwischenzeitliche Vollbeschäftigung ihres Kindes Kindergeld erhalten. Allerdings nur, wenn das Kind im gesamten Jahr weniger als den Grenzbetrag von derzeit 8004 Euro verdient. Verdient das Kind mit den Einkünften aus seiner vorübergehenden Vollzeitbeschäftigung über den Grenzbetrag, so entfällt das Kindergeld komplett für das Jahr.

Entscheidend ist das Jahreseinkommen des Kindes. Hier ein Beispiel:
Ein Kind, das zehn Monate lang je 500 Euro verdient und in zwei Übergangsmonaten Vollzeit arbeitet und je 2000 Euro erhält, wäre nach der bisherigen Rechtssprechung für zehn Monate Kindergeld bezahlt worden. Naach der neuen Regelung würde kein Kindergeld bezahlt werden, da die Gesamteinkünfte von 9000 Euro die Grenze überschreiten. Auf der anderen Seite würde bei einem Kind mit zehn Monaten zu 300 Euro und zwei Vollzeitmonaten zu 1500 Euro jetzt für alle zwölf Monate gezahlt, früher wäre nur für zehn Monate gezahlt worden.

Sonntag, 22. August 2010

Plastik - ein gesundheitsschädlicher Stoff?

Empty plastic bottles


Unsere komplette Welt um uns herum besteht aus Plastik. Jeden Tag kommen wir zigmal mit dem Stoff in Berührung. Es steckt tatsächlich in fast allem was uns umgibt.
All diese Produkte, die ganz oder teilweise aus Plastik sind, sind auch mit Chemikalien belastet. Es gibt Weichmacher, die dazu dienen Kunststoffe geschmeidig zu machen. Dies passiert beispeilsweise bei Spielzeug und Bodenbelägen. Jedes Jahr werden weltweit Millionen von Tonnen davon produziert. Ab und zu findet man diese Weichmacher auch in der Ummantelung von Medikamenten, die eine zu schnelle Zerzetzung der Tablette im Magen hervorrufen sollen, um die Magensäure zu schützen. In Babyfläschchen und Thermodruckern beispeilsweise stecken widerrum die sogenannten Hartmacher. Die sollen Produkte stabiler machen.
Doch sind diese Stoffe nun gefährlich für unsere Gesundheit? Es gibt Studien, die belegen, dass die Chemikalien im Körper wie weibliche Hormone wirken. So hemmen die Weichmacher die Bildung von Testosteron, was bei Frauen zu einer Fruchtbarkeitsstörung führen kann. Forscher vermuten, dass Hartmacher zu Zeugungsstörungen bei Männern führen kann und auch Diabetes, Herz-Kreislaufprobleme und Fettleibigkeit können hervorgerufen werden.
Wenn man also Spielsachen für die Kleinsten kauft, sollte man darauf achten, dass ein GS-Siegel auf dem Spielzeug ist. Was für eine gute Qualität steht. Man sollte auch darauf achten, dass man Platikgeschirr nicht in die Mikrowelle steckt, da Hartmacher über Hitze freigesetzt werden. Auch Dosengerichte sollte man, bevor man sie erwärmt, besser umfüllen. Es gibt auch mittlerweile Babyfläschchen ohne Hartmacher. Diese sind mit einem Kleber gekennzeichnet.

Topflappen selbst häkeln

Topflappen sind unersätzlich in der Küche. Sie schützen unsere Hände vor unangenehmer Hitze.
Es gibt viele Varianten, die man im Laden kaufen kann. Wer aber Lust auf einen individuellen Topflappen hat, den es nur einmal gibt, kann sich einen solchen selbst häkeln. Man kauft sich einfach Wolle in der Lieblingsfarbe und 17 bunte Bänder und los gehts.

Hands crocheting

Zuerst schlägt man 47 Luftmaschen an. Mit einer weiteren wendet man und häkelt weiter 47 feste Maschen. Dann wird wieder mit einer Luftmasche gewendet. Nun häkelt man 2 Stäbchen. Danach abwechselnd eine Luftmasche und ein Stäbchen. Dabei überspringt man immer eine Masche der vorherigen Reihe. Es wird wieder mit einer Luftmasche gewendet. Dies macht man nun 16 Mal. Als Abschluss wieder 47 feste Maschen häkeln. Für die Bänder werden nun 49 Luftmaschen plus einer Wendeluftmasche anschlagen und dann 49 Stäbchen häkeln. Nun werden die Bänder so in das Lochmuster des Topflappens eingewebt, dass sie abwechselnd über und unter einem Stäbchen sind. Wenn man möchte kann man den Topflappen noch mit einer Reihe Mausezähnchen umhäkeln.

Mittwoch, 18. August 2010

Ärger mit dem Nachbarn

Lästiger Grillgeruch, Lärm durch Rasen mähen oder Motorsäge, Laub vor dem Haus. Welche Rechte und Pflichten gibt es für eine gute Nachbarschaft?

Komposthaufen:
Wenn ihr Nachbar direkt neben ihrer Terrasse einen Kompost-Haufen aufgestellt hat, müssen sie das nicht tolerieren. Sie können verlangen, dass der Haufen entweder entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht wird.


Störender Grillgeruch:

Wenn die Emmissionswerte des Nachbar-Grills nicht über den erlaubten Grenzwerten liegt, müssen sie den Geruch und die Rauchentwicklung hinnehmen. Auch wenn fast jeden Abend gegrillt wird.

Laub harken:
Herabfallendes Laub aus Nachbars Garten muss als üblich und zumutbar hingenommen werden. Für die Mehrarbeit gibt es keine Entschädigung. Man kann auch nicht vom Nachbarn verlangen, dass er die Bäume fällt, solange sie die Nutzung des eigenen Gartens nicht beeinträchtigen.


Gartendekoration:

Ein häufiger Streitgrund ist die Gestaltung des Nachbargartens. Die Rechtslage besagt: Erlaubt ist, was gefällt. D.h. Gartenzwerge, Skulpturen, Pflanzen usw. Sie dürfen also aufstellen, was sie möchten, egal ob es das ästhetische Empfinden des Nachbarn stört oder auch nicht.

Hohe Hecken:

Ohne Zustimmung darf der Nachbar keine Hecke auf die Grundstücksgrenze pflanzen. Möchte der Nachbar einen Sichtschutz auf eigene Faust durchsetzen, muss er den Mindestabstand von 2 Metern zur Grenze einhalten.

Anders ist es da bei bereits bestehenden Hecken. Stehen diese schon seit Jahren, so können sie nicht plötzlich auf Entfernen bestehen.


Rasen mähen:

Ruhezeiten: 12.00h bis 14.00h und abends ab 22.00h und am Sonntag ist das Rasenmähen gar nicht gestattet. Ansonsten muss man die Lärmbelästigung hinnehmen. Das Oberlandesgericht Celle, Az, 8 U 23/06 hat entschieden, dass auch Schäden wie aufgewirbelte Steine durch das Mähen nicht haftbar sind.

Einige Anlaufstellen können ihnen bei Fragen weiterhelfen, wie z. B. Nebenkosten, Wohnungsnutzung, ungerechtfertigte Kündigung etc. Deutscher Mieterbund unter www.mieterbund.de

Montag, 9. August 2010

So schützen Sie sich vor allem was kreucht und fleucht

Yellow leafcutter ant sign on a road, Costa Rica

Wespen und Bienen lieben nicht nur Süßes, wie Obst. Vor allem auf Wurst oder Fleisch haben sie es abgesehen. Ein Schutz über dem Essen, wie beispielsweise ein Tuch hält die Quälgeister ab. Verzichten Sie auf Parfums und stark duftende Körperlotion. Auch bunte Kleidung mit floralen Mustern und grellen Farben (weiss, gelb, blau) ziehen Bienen und Wespen an.
Ein natürlicher Schutz können Orangen bringen, die man halbiert und mit Nelken bespickt.
Bienen und Wespen mögen den Geruch nicht. Auch frischen Geranien- und Basilikumduft finden sie abstoßend. Salmiakgeist auf Tüchern soll ebenso die kleinen Brummer vertreiben.
Wer eine Ameisenstrasse in seinem Haus entdeckt kann diese mit Backpulver umleiten. Auch Honig oder Natron kann dazu verwendet werden. Wer ein ganzes Nest entdeckt hat, kann dies mit kochender Wasser-Essigessenz zerstören.
Nacktschnecken im Garten, die das selbstangebaute Gemüse anfressen, hält man mit einem Kupferdraht fern. Man kann diese auch mit Gartenhandschuhen einsammeln und auf freiem Feld, weit weg vom heimischen Garten wieder aussetzen.