Freitag, 6. Mai 2011

Wenn Mobbing oder Bossing die Seele krank macht

Wann liegt Mobbing oder Bossing vor? Mitarbeiter, die ständig kritisiert werden, schikanöse Aufgaben erhalten, von Kollegen oder Vorgesetzten isoliert werden und das täglich erleben, leiden. Leider nimmt Mobbing oder Bossing an deutschen Arbeitsplätzen immer mehr zu. Mobbing geht von einem Arbeitskollegen oder Kollegin aus, während Bossing vom Vorgesetzten gegenüber seinem Mitarbeiter ausgeführt wird.

Mobbing liegt vor, wenn über eine längere Zeit auffällig negative Kommunikation herrscht, wie zum Beispiel Beleidigungen, Abwertungen, Kränkungen, Ausgrenzungen oder Belästigungen. Auch dauerhafte, schlechte Bewertungen der Arbeitsleistung, die Anordnung von sinnloser Arbeit oder ständige Sticheleien zählen als Mobbing. Liegt Mobbing vor, kann das Opfer gegen den Arbeitgeber Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wenn er das Mobbingopfer nicht schützt. Der Mobber auch Täter genannt, muss mit einer Versetzung, Abmahnung oder fristlosen Kündigung rechnen. Oftmals sind die Opfer in der Beweispflicht und scheitern an der Beweislage.

Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum in der Opferrolle waren, leiden auch nach der Beendigung der Phase noch lange daran. Der Weg zu einem Seelendoktor bleibt meistens nicht aus.

Anzeige gegen Frau Merkel

Ein Richter aus Hamburg soll die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Äußerung, dass Sie sich über den Tod von Bin Ladens freut, angeklagt haben.

Der Richter wirft ihr vor, dass Frau Merkel durch ihre Äußerung und Freude über Bin Ladens Tod, Straftaten billigen würde und befürworte.

Mit ihrer Äußerung besteht der Verdacht auf eine Straftat und verstoße nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch gegen die Menschenwürde, Barmherzigkeit und den Rechtsstaat.

Nach dem die Äußerung bundesweit verbreitet und bestimmt war, bezieht sich die Straftat auf alle Bezirke aller deutschen Staatsanwaltschaften und somit sei die Hamburger Anklagebehörde zuständig.

Mittwoch, 4. Mai 2011

Eine Trennung kann schmerzen

Laut einer Studie der Universität Leipzig hatten im Jahr 2009 jeder vierte Mann und jede vierte Frau um die 30 Jahre ein Tattoo auf der Haut. Wer sich von seiner Tätowierung trennen möchte, der braucht nicht nur Geld und Geduld, sondern muss auch Schmerzen aushalten. Um die Tätowierung effektiv und ohne Schnitte oder Narben zu entfernen hilft das Licht des Lasers. Der Laser kann nicht alle Pigmentpartikel gleichzeitig zerstören. Deshalb sind mindestens fünf und oftmals auch zehn und mehr Sitzungen notwendig, um die Tätowierung komplett zu entfernen. Manche Tätowierfarben widersetzen sich jedem Laser. Sie werden lediglich blass, werden aber nie völlig verschwinden.

Dienstag, 3. Mai 2011

Flecken müssen raus

Viele Textilien, vor allem solche, in denen unterschiedliche Stoffarten verarbeitet sind, wie z.B. in Damenkostümen, Anzügen oder Mänteln lassen sich oft nur durch die chemische Reinigung reinigen.

Doch wer haftet, wenn der Fleck immer noch sichtbar ist oder ein Knopf fehlt oder ein Rock eingelaufen ist? Kennen Sie ihre Rechte? Schon bei der Annahme des Kleidungsstücks muss das Reinigungsunternehmen prüfen, ob es schafhaft ist. Wenn etwas bei der Wäsche schief geht, hat man als Kunde Anspruch auf Mängelbeseitigung und Schadenersatz. Allerdings muss die Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Kleiner Tipp: Unbedingt noch in der Reinigung die Textilien genau unter die Lupe nehmen. Wurden die Flecken nicht komplett beseitigt, muss die Reinigung nachbessern. Bei besonders wertvoller Ware sollte man sich bei der Annahme schriftlich bestätigen lassen, dass keine Mängel vorhanden sind. Hilfe im Konfliktfall bieten Schiedsstellen: Die Kosten liegen bei ca. 15 Euro bis 30 Euro. Der Kontakt geht über die Verbraucherzentralen vor Ort oder den Textilreinigungsverband (Tel-Nr. 0228/917310).

Schimmel in Mietswohnung

Ein kleiner feuchter Fleck in der Mietswohnung. Und schließlich bildet sich Schimmel. Wer muss hier die Sanierung bezahlen? Vermieter oder Mieter? Auch wenn im Mietvertrag „wie besichtigt übernommen“ steht, muss der Vermieter Mängel in der Wohnung beseitigen, auch wenn die Mängel schon bei Einzug sichtbar waren. Es entfällt nur das Recht auf Mietminderung, nicht aber der Anspruch auf Beseitigung. Außer es wäre eine reparaturbedürftige Sache im Mietvertrag ausdrücklich als „vertragsgemäß“ vereinbart worden. Am wohlsten fühlt sich der Schimmel bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad. Sie überleben aber auch bei 0 bis etwa 60 Grad. Er versteckt sich meist dort, wo keine Luftzirkulation stattfindet. Und zwar hinter Schränken, Verkleidungen, hinter Vorhängen und unter Fußböden. Ebenfalls sind auch Wärmebrücken gefährdet, wie gedämmte Raumecken, dünne Außenwände, Fensterlaibungen. Regelmäßiges und ausreichendes Lüften sowie eine angemessene Raumtemperatur kann vorbeugen. Experten empfehlen, mindestens drei- bis viermal täglich zu lüften. Auch ausreichendes Heizen ist wichtig: Die Hauptwohnräume sollten auf mindestens 18 bis 20 Grad gehalten werden. In Schlafräumen ist auch eine Temperatur um die 16 Grad erlaubt. Wichtig: Halten Sie die Türen zwischen warmen und kalten Räumen geschlossen halten.